ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Eisen Roth Handels-GmbH
Stand: 17.7.2024
1. Anwendungsbereich:
- 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstige wie immer geartete Leistungen von Eisen Roth Handels-GmbH, Heidenreichsteinerstr.27, A-3830 Waidhofen/Thayaund/oder von der Eisen Roth Handels-GmbH angeschlossenen Handelsunternehmen, die über den Online-Shop www.schicksmir.at angeboten und in deren Zusammenhang Verträge mit Verbrauchern, insbesondere über die Lieferung von Waren oder über die Durchführung von Dienstleistungen abgeschlossen werden. Die Lieferungen und Leistungen von Eisen Roth Handels-GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der gegenständlichen AGB. Der Vertragstext wird gemeinsam mit sämtlichen unserer Vertragsbestimmungen (beinhaltend u.a. unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung) gespeichert. Sie können jederzeit über die im Impressum hinterlegte Serviceadresse um Übermittlung ansuchen.
- 1.2. Diese AGB gelten nur für Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstige wie immer geartete Leistungen von Eisen Roth Handels-GmbH mit bzw. gegenüber Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) in der jeweils geltenden Fassung. Verbraucher im Sinne dieses Gesetzes ist jedermann, welcher nicht Unternehmer ist. Unternehmer ist jeder, für den das Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Unternehmen in diesem Sinne ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger, wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.
- 1.3. Eisen Roth Handels-GmbH nimmt Bestellungen über die Online-Shops ausschließlich von geschäftsfähigen Kunden mit Wohnsitz in der EU entgegen.
- 1.4. Durch seine Registrierung als Kunde sowie durch Abgabe einer Bestellung anerkennt der Kunde diese AGB und erklärt sich mit diesen einverstanden. Eisen Roth Handels-GmbH ist berechtigt, die AGB jederzeit abzuändern. Ohne diese Zustimmung des Kunden zu diesen AGB kommt ein Vertrag mit Eisen Roth Handels-GmbH nicht zustande.
- 1.5. Vertragssprache: Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.
2. Begriffsbestimmungen:
- 2.1. Für gegenständliche AGB und die sonstigen vertraglichen Grundlagen gelten folgende Begriffsbestimmungen, es sei denn, aus Sinn und Zweck der Regelung ergibt sich unmissverständlich ein anderer Begriffsinhalt.
- 2.2. „Kunde“ ist jeder Vertrags- und/oder Verhandlungspartner von Eisen Roth Handels-GmbH, insbesondere jeder Käufer (bzw. Besteller) einer Ware. Dies unabhängig davon, ob bereits ein Vertrag zustande gekommen ist oder nicht. „Kunde“ ist in jedem Fall aber nur eine geschäftsfähige natürliche oder juristische Person, die „Verbraucher“ im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist.
- 2.3. „Leistung“ ist jedes (materielle und/oder immaterielle) Produkt, jede (materielle und/oder immaterielle) Lieferung und/oder jede (materielle und/oder immaterielle) sonstige Leistung von Eisen Roth Handels-GmbH, egal welcher Art.
- 2.4. „Ware“ ist jedes Produkt (jede Sache), das von Eisen Roth Handels-GmbH angeboten bzw. vertrieben wird.
- 2.5. „Bestellung“ ist der verbindliche Antrag des Kunden auf Erbringung einer Leistung durch Eisen Roth Handels-GmbH, insbesondere der Antrag auf Lieferung einer Ware.
- 2.6. „Auftrag“ („Vertrag“) ist das zwischen Eisen Roth Handels-GmbH einerseits und dem Kunden andererseits zustande gekommene Rechtsgeschäft.
3. Angebote, Bestellungen und Vertragsabschluss:
- 3.1. Die Angebote von Eisen Roth Handels-GmbH sind freibleibend und unverbindlich; sie sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden zu verstehen.
- 3.2. Bestellungen des Kunden der Eisen Roth Handels-GmbH sind verbindliche Angebote zum Vertragsabschluss. Bestellungen des Kunden sind für den Kunden ab Zugang bei Eisen Roth Handels-GmbH verbindlich. Eisen Roth Handels-GmbH wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Die Zugangsbestätigung über die Bestellung stellt jedoch noch keine Annahme des Angebotes dar. Eisen Roth Handels-GmbH kann das Angebot des Kunden innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach eigener Wahl durch unmittelbare Zusendung der Ware oder durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen; hierdurch kommt der Vertrag zustande. Maßgeblich ist hierbei jeweils das Datum des Absendens. Stillschweigen von Eisen Roth Handels-GmbH gilt nicht als Zustimmung bzw. als Annahme des Angebotes des Kunden.
- 3.3. Eisen Roth Handels-GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass sie sich die Annahme bzw. Durchführung der Bestellung – vor allem nach Maßgabe der vorhandenen Liefermöglichkeiten – vorbehalten muss. Eisen Roth Handels-GmbH behält sich zudem vor, Bestellungen von Kunden nach Zugang bei Eisen Roth Handels-GmbH, abzulehnen bzw. nicht durchzuführen, insbesondere dann, wenn offene Rechnungen aus anderen Bestellungen des Kunden bestehen. Dem Kunden erwachsen hieraus keine wie immer gearteten Ansprüche.
- 3.4. Die Rechte des Kunden aus dem Auftrag sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Eisen Roth Handels-GmbH an Dritte übertragbar.
- 3.5. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte oder Ansprüche, egal welcher Art und/oder welchen Umfangs, gegen Eisen Roth Handels-GmbH abgeleitet werden können.
- 3.6. Eisen Roth Handels-GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf diesen Seiten bereitgestellten Informationen und behält sich Irrtümer, insbesondere in Bezug auf Preisauszeichnungen und Farbabweichungen ausdrücklich vor. Eisen Roth Handels-GmbH übernimmt keine Garantie für die Übereinstimmung der auf den Webseiten angezeigten Farben mit den tatsächlichen Farben, weil die Farbwiedergabe unter anderem von der Qualität des vom Kunden benutzten Computers abhängig ist.
- 3.7. Gesonderte Vorgaben bzw. Anforderungen des Kunden an den Vertragsgegenstand bzw. an die von Eisen Roth Handels-GmbH zu erbringenden Leistungen bzw. sonstige Zusatzleistungen und -lieferungen von Eisen Roth Handels-GmbH bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Eisen Roth Handels-GmbH. Nachträgliche Änderungswünsche können – ohne Rechtsanspruch des Kunden – nur in Ausnahmefällen und gegen entsprechenden Kostenersatz durchgeführt werden.
- 3.8. Die Wahl des (Vor-)Lieferanten bleibt Eisen Roth Handels-GmbH überlassen; der Bezug bei einer bestimmten bzw. anderen Bezugsquelle kann vom Kunden nicht verlangt werden.
- 3.9. Die Wahl von Versandart und Versandweg bleibt Eisen Roth Handels-GmbH vorbehalten. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu wählen. Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise. Darüber hinausgehende Verpackungen gehen zu Lasten des Kunden. Die Entsorgung der Verpackung hat der Kunde auf eigene Kosten zu veranlassen. Sperrgut-, Express- und Luftfrachtzuschläge werden gesondert verrechnet. Transportversicherungen werden nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.
4. Lieferungen:
- 4.1. Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen oder –fristen zwischen Eisen Roth Handels-GmbH und dem Kunden bedarf der Schriftform.
- 4.2. Vereinbarte (auch aus Lieferterminen abzuleitende) Lieferfristen beginnen nicht bevor alle zur Erfüllung der Verpflichtungen von Eisen Roth Handels-GmbH erforderlichen technischen oder sonstigen Informationen, Unterlagen, Anzahlungen oder sonstigen Leistungen des Kunden als eingelangt bestätigt wurden.
- 4.3. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware das Werk/Lager rechtzeitig verlassen hat oder – bei Abholung durch den Kunden – die Lieferung versandbereit ist und dem Kunden dies rechtzeitig mitgeteilt wird.
- 4.4. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von Eisen Roth Handels-GmbH, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens der Vorlieferanten, berechtigen Eisen Roth Handels-GmbH dazu, wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
- 4.5. Bei „voraussichtlichen“, also nicht exakt definierten Lieferterminen oder –fristen kann der Kunde eine angemessene, mindestens 14 Tage umfassende Nachfrist setzen, sofern der voraussichtliche Liefertermin bzw. die voraussichtliche Lieferfrist um mehr als 3 Wochen überschritten würde.
6. Gefahrenübergang, Annahmeverzug:
- 6.1. Wenn der Unternehmer die Ware übersendet, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird.
- 6.2. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, hat Eisen Roth Handels-GmbH das Recht, entweder die Ware unter Anrechnung einer Lagergebühr von 0,5 % des Rechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag einzulagern und auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder aber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgten Rücktritt weiterzuverkaufen. Für den Fall, dass Eisen Roth Handels-GmbH von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, hat der Kunde zusätzlich zu den Lagerkosten einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 % des Rechnungsbetrages zu bezahlen.
- 6.3. Bei Selbstabholung geht die Preis- und Leistungsgefahr ab Übergabe, im Falle des Annahmeverzugs ab dem Tag des Verzugs auf den Kunden über.
7. Preise und Zahlungsbedingungen:
- 7.1. Die Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer ab Werk bzw. Auslieferungslager von Eisen Roth Handels-GmbH. Mit diesen AGB akzeptiert der Kunde die Zusendung einer elektronischen Rechnung im Form eines PDF-Dokumentes.
- 7.2. Als Preis gilt der für die jeweilige Lieferung am Tag der Bestellung gültige Website-Preis als vereinbart. Die bestellten Waren können per Paypal, per Bankeinzug, per Vorauskassa, per EPS-Überweisung oder auch per Kreditkarte bezahlt werden. Bei der Bezahlung per EPS-Überweisung liefert Eisen Roth Handels-GmbH die bestellte Ware, sobald die Zahlung bei Eisen Roth Handels-GmbH eingegangen ist. Zahlungen an Angestellte oder sonstige Vertreter von Eisen Roth Handels-GmbH, die nicht ausdrücklich schriftlich zum Inkasso ausgewiesen sind, wirken nicht schuldbefreiend. Stattpreise sind mangels gesonderter Kennzeichnung die von den Herstellern/Lieferanten unverbindlich empfohlenen Preisempfehlungen im Zeitpunkt der Markteinführung.
- 7.3. Rechnungen der Eisen Roth Handels-GmbH - auch Teilrechnungen – sind spesen- und abzugsfrei, insbesondere ohne Skontoabzug, zur Zahlung fällig. Wechsel oder Schecks werden nicht angenommen. Es bleibt Eisen Roth Handels-GmbH vorbehalten, eingehende Zahlungen und allfällige mehrere Forderungen nach Ermessen von Eisen Roth Handels-GmbH zu widmen.
- 7.4. Werden Zahlungstermine nicht eingehalten und gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Eisen Roth Handels-GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die gelieferten Waren vom Kunden zurückzuverlangen. Weiters ist der Kunde verschuldensunabhängig dazu verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu bezahlen, wobei Eisen Roth Handels-GmbH berechtigt ist, darüber hinausgehende Bankzinsen im üblichen Ausmaß geltend zu machen. Der Kunde hat darüber hinaus die Eisen Roth Handels-GmbH entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, die anwaltlichen Mahnkosten nach RATG bzw. AHK oder die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten (BGBl 141/1996 idgF) über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern eine Mahnung durch Eisen Roth Handels-GmbH erfolgt, verpflichtet sich der Kunde ab der 2. Mahnung einen Betrag von € 5,00 je Mahnung zu bezahlen.
- 7.5. Bei Zahlung mittels Kreditkarte oder EPS-Onlineüberweisung wird die Forderung der Eisen Roth Handels-GmbH erst mit deren Einlösung getilgt. Solche Zahlungsarten sind dann zulässig, sofern sie ausdrücklich vorher vereinbart wurden. Diskontspesen trägt in jedem Fall der Kunde. Bei Zahlung per Nachnahme hat der Kunde zusätzlich zu den von Eisen Roth Handels-GmbH in Rechnung gestellten Versandkosten eine Nachnahmegebühr (derzeit € 3,50) an den Zusteller zu bezahlen.
- 7.6. Wird dem Kunden gesondert eine längere Zahlungsfrist eingeräumt, gilt die Zahlung als gestundet (reine Stundung); im Fall der Überschreitung dieser Zahlungsfrist wird die Stundung hinfällig.
8. Liefer- und Versandkosten:
- 8.1. Liefer- und Versandkosten stellt Eisen Roth Handels-GmbH zusätzlich zu den im Online-Shop genannten Endpreisen der jeweiligen Ware in Rechnung. Die Versandkosten gelten pro Bestellung und beinhalten die Kosten einer üblichen Verpackung sowie die Zustellkosten. Bei Teilsendungen werden die Versandkosten nur einmal in Rechnung gestellt.
- 8.2. Zusätzlich zu dieser Versandkostenpauschale verrechnet Eisen Roth Handels-GmbH für besonders schwere oder sperrige Produkte einen Sperrgutzuschlag. Diesen Sperrgutzuschlag findet der Kunde jeweils auf der Detailseite des entsprechenden Produktes.
- 8.3. Click & Collect Abholung in der Filiale: Bei Lieferung der Ware in die Filiale eines Mitgliedes der Eisen Roth Handels-GmbH – Unternehmensgruppe erhält der Kunde eine Abholbestätigung per E-Mail, sobald die Bestellung in der Filiale abholbereit ist. Der Kunde erhält gegen Vorlage der Abholbestätigung sowie gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (zB. Reisepass oder Führerschein) die Ware in der Filiale ausgefolgt. Eine Zahlung per Nachnahme ist in derartigen Fällen nicht möglich. Die Ware liegt 14 Tage ab Versand der Abholbestätigung zur Abholung in der Filiale bereit. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, ist Eisen Roth Handels-GmbH dazu berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder behält sich Eisen Roth Handels-GmbH die Geltendmachung der in Punkt 6.2 geregelten Ersatzansprüche ausdrücklich vor. Im Fall eine sRücktrittes durch Eisen Roth Handels-GmbH entfällt der Anspruch des Kunden auf Übergabe der Ware. Bei Abholung der Ware durch den Kunden direkt in der Filiale eines Mitgliedes der Eisen Roth Handels-GmbH – Unternehmensgruppe - soweit eine solche Direktabholung möglich ist – übernimmt Eisen Roth Handels-GmbH die Versandkosten für Standardlieferungen (Click & Collect).
9. Eigentumsvorbehalt:
- 9.1. Die Ware verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Eisen Roth Handels-GmbH gegenüber dem Kunden aus dem jeweiligen Auftrag zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen (samt Zinsen und Nebenkosten) im alleinigen Eigentum von Eisen Roth Handels-GmbH (Vorbehaltsware) und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind.
- 9.2. Der Kunde darf bis zur Begleichung der Forderung von Eisen Roth Handels-GmbH über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
- 9.3. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln.
- 9.4. Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt dies für Eisen Roth Handels-GmbH, ohne dass Eisen Roth Handels-GmbH dadurch verpflichtet wird. Die neue Sache geht in das Eigentum von Eisen Roth Handels-GmbH über. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Eisen Roth Handels-GmbH nicht gehörenden Waren erwirbt Eisen Roth Handels-GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.
- 9.5. Bei Pfändung durch Dritte oder bei sonstigem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von Eisen Roth Handels-GmbH hinzuweisen und muss der Kunde Eisen Roth Handels-GmbH unverzüglich schriftlich informieren.
- 9.6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Eisen Roth Handels-GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
- 9.7. Bei Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt ist der Kunde ohne Anrechnung auf einen tatsächlich eingetretenen Schaden (insbesondere Kosten der Exszindierung im Exekutionsverfahren) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltsware verpflichtet. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird zudem die gesamte Restschuld sofort fällig. Eisen Roth Handels-GmbH ist in diesem Fall berechtigt, sofort die Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme der Ware steht es im Ermessen von Eisen Roth Handels-GmbH, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Ware zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Waren ein angemessenes Benützungsentgelt zu berechnen.
10. Gewährleistung, Schadenersatz, Abtretungsverbot:
- 10.1. Mangels anderer Regelungen in diesen AGB und/oder im Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- 10.2. Eisen Roth Handels-GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen. Beim Kauf von Waren, für die eine Montage, Einstellung oder Überprüfung nach technischen Standards notwendig ist, werden diese Waren von Eisen Roth Handels-GmbH ohne Montage, Einstellung und ohne technischer Überprüfung einer Montage ausgeliefert. Eisen Roth Handels-GmbH empfiehlt dem Kunden, derartige Arbeiten von einer Fachwerkstätte vornehmen zu lassen. Die fachgerechte Montage und Einstellung ist im Kaufpreis nicht inbegriffen.
- 10.3. Die im Rahmen der Gewährleistung vorzunehmende Verbesserung oder der Austausch werden – mangels gesonderter Vereinbarung – binnen einer Frist von 4 Wochen vorgenommen.
- 10.4. Bei Nachlieferungen übernimmt Eisen Roth Handels-GmbH für die exakte Übereinstimmung mit der Erstlieferung keine Gewähr.
- 10.5. Für den Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haftet Eisen Roth Handels-GmbH nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenen grobem Verschulden oder bei Vorsatz und grobem Verschulden der für Eisen Roth Handels-GmbH tätigen Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für Schäden aus einer etwaigen Verletzung des Kunden an Körper, Leib und Leben bleibt durch die obgenannten Haftungsausschlüsse unberührt. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- 10.6. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Eisen Roth Handels-GmbH unzulässig.
- 10.7. Sofern Eisen Roth Handels-GmbH ausdrücklich Garantien zugesagt hat, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Waren, insbesondere fachgerechter Installierung, Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten ausschließlich deren Garantiebedingungen.
- 10.8. Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produkt- oder Wareninformationen gegeben werden sowie Pflege- bzw. Montagehinweise sind, um allfällige Schäden zu vermeiden, vom Kunden strikt zu befolgen. Von einer über die definierten Anwendungsbereiche hinausgehenden Anwendung wird ausdrücklich gewarnt.
- 10.9. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Eisen Roth Handels-GmbH haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Handelssystems noch für technische oder elektronische Fehler während einer Verkaufshandlung, auf die Eisen Roth Handels-GmbH keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.
11. Rechtswahl, Gerichtsstand:
- 11.1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder dem Vertrag gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationale Privatrechts und des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dem Käufer dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen seines Heimatstaates gewährte Schutz entzogen wird. Heimatstaat ist der Staat, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- 11.2. Der für Kunden mit einem außerhalb der Republik Österreich gelegenen Wohnsitz ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem im Zusammenhang stehen – soweit zulässig - das sachlich für 4600 Wels / Österreich zuständige Gericht.
12. Adressenänderung und Urheberrecht:
- 12.1. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. seiner Geschäftsadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich der Eisen Roth Handels-GmbH bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die Eisen Roth Handels-GmbH zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.
- 12.2. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von Eisen Roth Handels-GmbH. Der Kunde erhält bzw. erwirbt daran keine wie immer gearteten Rechte, wie zB. Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
13. Sonstiges, Salvatorische Klausel:
- 13.1. Die Überschriften der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.
- 13.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.